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#55 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Humanitären Völkerrecht: Kollateralschäden verbieten?
Friday, 17 April, 2026
Zivilpersonen dürfen in bewaffneten Konflikten nicht das Ziel von Angriffen sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Angriff, bei dem Zivilpersonen zu Schaden kommen, gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des humanitären Völkerrechts, der in Art. 51(5)(b) des ersten Zusatzprotokolls kodifiziert ist und ausweislich der IKRK-Gewohnheitsrechtsstudie auch völkergewohnheitsrechtlich gilt, beschränkt die völkerrechtliche Zulässigkeit solcher „Kollateralschäden“ an der Zivilbevölkerung auf erwartete Schäden, die nicht außer Verhältnis zum antizipierten konkreten und direkten militärischen Vorteil stehen. Aktuelle bewaffnete Konflikte verdeutlichen, dass die Zivilbevölkerung das Leid bewaffneter Konflikte in besonders starker Weise trägt.Um diese Missstände im Völkerrechtspodcast zu diskutieren, haben wir Valentin Jeutner in den Podcast eingeladen, der in seinem aktuellen Buchprojekt dafür plädiert, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des humanitären Völkerrechts zu streichen – Kollateralschäden, so das zentrale Argument, können nicht durch Verhältnismäßigkeitserwägungen gerechtfertigt werden.Wir sind gespannt auf eure Rückmeldungen! Lob, Anmerkungen und Kritik sind herzlich willkommen an podcast@voelkerrechtsblog.org. Abonniert unseren Podcast via RSS, über Spotify oder überall dort, wo es Podcasts gibt. Es gibt die Möglichkeit, auf diesen Plattformen den Völkerrechtspodcast zu bewerten, wir freuen uns über 5 Sterne! HintergrundinformationenICRC Report, The Principle of Proportionality In the Rules Governing the Conduct of Hostilities Under International Humanitarian Law (2016).Wolff Heinschel von Heinegg, Proportionality & Collateral Damage, Max Planck Encyclopedia of International Law (2015).Bundesgerichtshof, Urteil v. 06.10.2016, Az. III ZR 140/15 (Oberst Klein) (2016).Irresolvable Norm Conflicts in International Law, Book Review Symposium, Völkerrechtsblog (2019)Luigi Daniele, Incidentality of the civilian harm in international humanitarian law and its Contra Legem antonyms in recent discourses on the laws of war, Journal of Conflict & Security Law (2024).Völkerrechtspodcast, Folge 50: Eine Disziplin (in) der Krise? (2025)Moderation: Jasmin Wachau & Rouven DiekjobstGrundlagen: Salman KhanInterview: Dr. Valentin Jeutner & Rouven DiekjobstSchnitt: Daniela Rau Credits: Agnieszka Brugger, Bundestag, 05.03.2020, gefunden mit der Hilfe von Open Parliament TV.













